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Jep. Ebenso wie für Googles eigenwillige, Nicht-Standardkonforme Interpretation von Schema.org-Daten
Hm...
Für Google, quasi die Richtlinie, was Software zu nutzen hat und was nicht, ist das durchaus für seine "Standards konform". Auch hält sich Google durchaus an die Standards von Schema.org, es erweitert aber das allgemein zwingend Nötige um das, was es für seine Zwecke benötigt und das im Rahmen der von Schema.org angebotenen Möglichkeiten.
Da XF vergessen hat, hier die (dokumentierte) Googleerweiterung zu berücksichtigen, ganz so wie es nun mit dem gefixten Fehler (der laut dir ja gar keiner sein soll) geschieht, ist das also ergo auch ein Fehler von XF.
Wenn allerdings Anwender Tools installieren, die (hier nach Userwillen eigentlich vorhandene) Cookies löschen, kann man das keinem Versäumnis von XF ankreiden - egal wie man es dreht, somit ist - im Gegensatz zum anderen Vorkommnis) XF hier absolut aus dem Schneider.
Nimmt man also den Vergleich, den du so oberflächlich betrachtet machst, genauer unter die Lupe, dann steht auf der einen Seite das Ändern einer Softwarefunktion seitens XF himself, ohne zugleich noch genauer zu eruieren was bei Google (auch schon zu diesem Zeitpunkt) erwartet wird. Das muss sich XF ankreiden lassen
Auf der anderen Seite ändert nicht XF, sondern der Anwender etwas von dem XF nicht wissen kann, ob das nicht Vorhandensein des "eingeloggt bleiben" nun Absicht ist, oder ob das nicht vorhanden sein des Cookies, vom Anwender ungewollt, durch Tools oder falsche Einstellungen verursacht ist.
Fazit: (Imho)
Wenn Google die Standards (von Schema.org) erweitert und dies dokumentiert, müssen Entwickler von Software, die auf Googlefunktionen aufbauen, bei nachfolgenden Änderungen ihrer Software, spätestens dann nachziehen.
Wird das "vergessen" liegt der Fehler in der Kausalkette bei den Entwicklern.
Verstellen Anwender Einstellungen oder lassen das Tools für sich erledigen, haben die Entwickler, der von diesen dann unerwartet fehlerhaften Einstellungen betroffenen Software keinerlei Schuld. Daher ist der Vergleich hier auch nur dann scheinbar statthaft, wenn man durch den fehlerhaften Vergleich die eigene Position rechtfertigen zu können glaubt.