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Datenschutzrechtlich gibt es keinen (sofern nicht noch Cookies zusätzlich ins Spiel kommen).Worin besteht der Unterschied zwischen eingebundenen Google Fonts und eingebundenen Google Videos von YouTube?
Wenn der User darüber informiert wird dass personenbezogene Daten ggf. in unsichere Drittstaaten (USA) übermittelt werden und er dem widerufbar zustimmt (-> Art. 6 Abs. 1 lit a DSGVO) - Ja.Denn die darf man ja einbetten, oder?
Ansonsten: Nein.
Bei Inhalten wie Bildern oder IFrames geht das theoretisch recht einfach über entsprechende Consent-Management-Lösungen wie z.B. Consentmanager.net
Bei Fonts (die ja im Normalfall schon geladen sein müssen wenn die Website nach einem Consent fragen könnte) wird es da schwieriger:
Man müsste die Schrift nachladen sobald der Consent vorliegt was zu einer Änderung der optischen Darstellung führt (FOIT, FOUT, etc.), das will man eigentlich nicht.
Machbar ist das aber natürlich.
Daher: Auf Webfonts nach Möglichkeit gänzlich verzichten (ist für die Performance eh besser), wenn es unbedingt sein muss lokal hosten.
Das ist datenschutzfreundlich und braucht keinen Consent.
Alles wie üblich IMHO & IANAL