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ich finde das echt spannend, Solmecke schreibt zum Schluss denn auch:
Also denkt er auch, dass da nochwas kommt, denn mit dieser Entscheidung wären die Rechteinhaber an Bildern, Agentren, Datenbanken und Fotografen ja quasi pleite. Nun darf ja jeder alle Fotos zeigen, solange er sie nicht speichert. Lustig, echt!
Kai
Theoretisch ist es nach diesen Entscheidungen möglich, teure Fotos der Bilddatenbank Getty Images im Wege des Framing (ohne Umgehung von Schutzmaßnahmen) in die eigene Internetseite einzubinden, ohne dafür zu bezahlen. Denkbar ist dann zwar, dass die großen Bilddatenbanken für diese Art der Einbettung in Zukunft Schutzvorkehrungen treffen werden. Dann aber wäre es immer noch möglich, diese Bilder von Seiten im Wege des Framings zu verlinken, die die Werke offiziell bei den Bilddatenbanken eingekauft haben. Es ist unwahrscheinlich, dass diese Seiten sich mit entsprechenden Schutzmaßnahmen ausstatten werden.
Ebenso ist ist es möglich, Texte in die eigene Seite einzubinden, sofern dies beispielsweise über eine RSS-Technologie erfolgt und die Ursprungsseite schon eine solche Technologie eingebunden hat.
Aus Sicht der Rechteinhaber ist das Urteil demnach eine mittlere Katastrophe. Jetzt ist es Sache des Bundesgerichtshofes die kurzen Urteilsgründe entsprechend zu deuten und daraus eine tragbare Lösung zu entwickeln. Dass ein Korrektiv für die vorgenannte weitgehende Interpretation dieser Entscheidung gefunden werden muss, ist unumgänglich.
Also denkt er auch, dass da nochwas kommt, denn mit dieser Entscheidung wären die Rechteinhaber an Bildern, Agentren, Datenbanken und Fotografen ja quasi pleite. Nun darf ja jeder alle Fotos zeigen, solange er sie nicht speichert. Lustig, echt!
Kai